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Weiterentwicklung der Alterssicherung

Die Reform der Alterssicherung steht derzeit wieder im Blickpunkt des öffentlichen und politischen Interesses. Am 19. 10. 2003 hat Bundeskanzler Schröder die Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Rentenreform des Jahres 2001 und zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorgestellt. Die Kurzfristmaßnahmen zur Stabilisierung des Beitragssatzes der GRV im kommenden Jahr wurden bereits am 6.11.2003 vom Bundestag beschlossen. Die nicht zustimmungspflichtigen Teile der Reform wurden am 19.12.2003 vom Bundesrat abgelehnt; der Bundestag hat aber am selben Tag diesen Einspruch mit Kanzlermehrheit wieder zurückgewiesen. Die langfristig wirkenden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Rentenversicherung sind noch im parlamentarischen Prozess und werden voraussichtlich im Frühjahr vom Gesetzgeber verabschiedet werden.

Seiten 7 - 11

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KRV.01.2004.007

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