Inhalt » Archiv » Ausgabe 12/2008 » Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Viele Menschen beschäftigt die Frage, wie sie bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter selbst bestimmen können, welche ärztlichen Behandlungen vorgenommen oder wann Therapien beendet werden sollen. Auch wenn sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können, soll ihrem Willen gemäß gehandelt werden. Patientenverfügungen bieten die Möglichkeit, im Vorhinein festzulegen, was gelten soll. Damit sind sie ein wesentliches Instrument, um dem Willen eines Menschen gerecht zu werden, der sich selbst zu seiner Situation nicht mehr äußern kann.

Seiten 304 - 306

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KRV.12.2008.304

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