Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2008 » Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Mit dem GKV-WSG wurde zum 1.4.2007 ein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) eingeführt, dessen nähere inhaltliche Ausgestaltung einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorbehalten ist. Mit Beschluss vom 20.12.2007 ist der G-BA dieser Aufgabe nachgekommen. Die Richtlinie tritt — soweit das BMG sie nicht beanstandet — nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die wesentlichen Inhalte der SAPV-Richtlinie werden nachfolgend vorgestellt.

Seiten 53 - 56

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KRV.02.2008.053

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