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MDK-Begutachtung verbessert die Behandlungsplanung

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist in der Öffentlichkeit vor allem durch die Begutachtung der gegen die Pflegekassen gerichteten Leistungsansprüche bekannt. Er stellt den Grad der Pflegebedürftigkeit fest und überprüft die Qualität der Leistungen. Als umfassender sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der GKV ist der MDK allerdings noch in vielen anderen Gebieten tätig. Dazu gehören u. a. Vorsorge und Rehabilitation, Krankenhausbehandlung, Zahnärztliche Versorgung und Arbeitsunfähigkeit. Die Begutachtung schwieriger Einzelfälle steht im Vordergrund mit Empfehlungen an die Krankenkassen. Daneben leistet der MDK eine zunehmend bedeutsamer werdende Grundsatzberatung in Vertrags-, Bewertungs- und Vergütungsfragen. So ist der MDK jüngst experimentell der Frage nachgegangen, ob Leistungsanbieter aufgrund kontinuierlicher MDK-Begutachtung ihre Diagnostik und Behandlungsplanung messbar verbessern können. Über die dazu veranlasste Studie wird nachfolgend berichtet.

Seiten 22 - 25

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KRV.01.2004.022

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