Inhalt » Archiv » Ausgabe 08+09/2004 » Kontrollfunktion des Verwaltungsrates und Risikomanagement

Kontrollfunktion des Verwaltungsrates und Risikomanagement

Mit dem Gesundheits-Strukturgesetz (GSG) hat der Gesetzgeber 1996 u. a. eine Neustrukturierung der Aufgabengebiete der Selbstverwaltungsorgane in der GKV vorgenommen. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es, bislang existierende Reibungszonen und Konfliktpotentiale zwischen den Organen zu beseitigen sowie eine klare Trennung ihrer Aufgabenbereiche vorzunehmen. Nicht zuletzt sollte dies dazu führen, dass im Schadensfall auch eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung und der Haftung möglich ist. Daher steht in diesem Heft die Kompetenzverteilung innerhalb der Gremien, insbesondere die sich hieraus ergebende Kontrollfunktion des Verwaltungsrates im Mittelpunkt der Ausführungen. Daneben wird im nächsten oder übernächsten Heft der Sinn und Zweck eines Risikomanagements sowie die Umsetzung eines Risikoüberwachungssystems in der GKV betrachtet.

Seiten 216 - 219

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KRV.08.2004.216

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