Einer verbreiteten Bekanntheit kann sich die Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse (KKInsoV) kaum rühmen. Die aufgeworfene Frage nach einer großen Unbekannten richtet sich daher mehr darauf, ob es sich um eine große Verordnung im Sinne einer bedeutenden und gelungenen handelt. Dazu kann auf erste praktische Erfahrungen zurückgegriffen werden. Bei der Abwicklung zweier, durch die Aufsicht geschlossener Betriebskrankenkassen, der CITY BKK sowie der BKK für Heilberufe, findet die KKInsoV seit dem Sommer 2010 Anwendung. An Hand der Erfahrungen damit, werden Auslegungsbedürftigkeiten aufgezeigt und die Qualität der KKInsoV bewertet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.01.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2193-5661 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-02-18 |
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