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Festbeträge für Hilfsmittel

Im Markt ist Bewegungsspielraum

Mit dem am 1.1.1989 in Kraft getretenen Gesundheits-Reformgesetz wurde die Festbetragsregelung für Hilfsmittel eingeführt. Primäres Ziel war es, der ungebremsten Ausgabenentwicklung in diesem Sektor entgegenzuwirken, ohne den hohen Versorgungsstand aufgeben zu müssen. Angesichts der verschiedenen wirtschaftlichen Interessen sind die Festbeträge seit jeher versorgungspolitischer Zankapfel aller Beteiligten und wurden von Leistungserbringerseite vielfach gerichtlich beklagt. Durch die Verlagerung des Festsetzungsverfahrens von der Landes- auf die Spitzenverbandsebene sind die Festbeträge für Hilfsmittel erneut in das öffentliche Blickfeld geraten.

Seiten 21 - 23

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KRV.01.2005.021

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