Inhalt » Archiv » Ausgabe 02/2007 » Der Begriff Pflegebedürftigkeit

Der Begriff Pflegebedürftigkeit

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit hat in Deutschland seit der Einführung des SGB XI im Jahr 1995 eine besondere Bedeutung erhalten. Für die Pflegebedürftigen und schwer kranken Menschen führte die Einführung der Pflegeversicherung mit der Definition des Begriffes Pflegebedürftigkeit zu einer verbesserten Versorgung. Die Pflege älterer Menschen und die Notwendigkeit einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung sind in das gesellschaftliche Bewusstsein eingedrungen und zu einem relevanten Thema geworden.

Seiten 53 - 55

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KRV.02.2007.053

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