Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2012 » Beitragsrecht: Beitragsverfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbandes

Beitragsrecht: Beitragsverfahrensgrundsätze des GKV-Spitzenverbandes

§ 240 SGB V

1. Bei der einheitlichen Regelung der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder handelt es sich um autonomes Recht, zu der § 240 Abs. 1 Satz 1 SGB V den GKV-Spitzenverband ermächtigt.

2. Die Regelungen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder sind als autonomes Recht vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes zu beschließen und nicht von dessen Vorstand.

3. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Ermächtigung des GKV-Spitzenverbandes zur Regelung der Bemessungsgrundlagen.

Beschluss des 1. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts vom 7.11.2011 – L 1 KR 173/10 B ER

Anmerkungen von Prof. Dr. Peter Axer, Heidelberg

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KrV.01.2012.032

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