Inhalt » Archiv » Ausgabe 06/2010 » Arzneimittel-Rabattverträge im Regulierungsdschungel der GKV

Arzneimittel-Rabattverträge im Regulierungsdschungel der GKV

Rabattverträge sind Vereinbarungen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen über die exklusive Belieferung der Versicherten mit Arzneimitteln des Herstellers, bei denen der für die Kasse relevante Preis durch Rückvergütungen reduziert wird. Die Kassen können hierdurch Budgetentlastungen realisieren und Hersteller können Mehrerlöse generieren, wenn der Preisabschlag durch die Umsteuerungsmenge überkompensiert wird. Die Rabattverträge im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden jedoch in ein bereits hoch reguliertes System eingeführt, wodurch Wechselwirkungen der unterschiedlichen Steuerungsinstrumente nahezu unumgänglich sind.

Seiten 185 - 188

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KRV.06.2010.185

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