Inhalt » Archiv » Ausgabe 07+08/2008 » Aegroti salus suprema lex — Das Wohl des Patienten ist höchstes Gesetz

Aegroti salus suprema lex — Das Wohl des Patienten ist höchstes Gesetz

Gesamtvertraglich wurde mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ab dem 1.1. 2008 eine gesonderte Vergütungsregelung für die Behandlung der Versicherten der IKK-Direkt in Bayern vereinbart. Diese Regelungen orientieren sich zwar inhaltlich an der dort allgemein gültigen Gesamtvertragsvereinbarung; in finanzieller Hinsicht wurden jedoch Anreize zu einer stärkeren Betonung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung gesetzt.

Seiten 186 - 187

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.KrVdigital.de/KRV.07.2008.186

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