DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2015.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-15 |
Zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung werfen die Schnittstellen zur Krankenversicherung immer noch schwierige Rechtsfragen auf, die praktisch das gesamte Leistungsrecht der Pflegeversicherung durchziehen. Rechtsprechung und Gesetzgeber sind diese Schnittstellenprobleme immer wieder angegangen, mit teils komplizierten Lösungsansätzen. Dennoch konnten nicht alle Fragen im Hinblick auf Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit abschließend befriedigend geklärt werden.
Qualitätssicherung gehört zu den Daueraufgaben und Dauerbaustellen des Sozialgesetzgebers, auch in der Pflegeversicherung. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der dem Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Qualitätssicherung eine Schlüsselrolle zukommt, erfolgt Qualitätssicherung in der Pflegeversicherung in weitem Umfang durch Normenverträge sowie durch die Qualitätsprüfungs-Richtlinien des Spitzenverbandes Bund.
Die Pflegereform zielt auf die soziale Pflegepflichtversicherung nach dem SGB XI; ihre gegenwärtige Ausgestaltung, ihre Problemstellung im Hinblick auf die demografische Entwicklung begründen den Regelungsbedarf für die Pflegereform. Gleichwohl: Die Pflegereform zeitigt auch erhebliche Ausstrahlungswirkungen auf die Private Pflegeversicherung. Wesentliche Elemente sind in der Struktur der Privaten Pflegeversicherung umzusetzen.
+++ Bundeskabinett beschließt den E-Health Gesetzentwurf +++
+++ Neue EU-Datenbank verbessert Qualität bei Gewebe- und Zellenspenden +++ EuGH soll über Haftung bei Silikonbrustimplantaten entscheiden +++ EU-Datenschutz-Grundverordnung: Einigung in Sicht +++
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.3.2015 – L 4 P 2196/14
(Vorinstanz: SG Ulm, Gerichtsbescheid vom 28.4.2014 – S 3 P 3942/13)
LG Hamburg, Urteil vom 2.4.2015 – 327 O 67/15 –
Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16.3.2015 – VK 2-7/15 –
(nicht rechtskräftig, sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt)
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: