DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-15 |
Versicherungspflichtige Rentner müssen seit 1983 Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten. Während bei der gesetzlichen Rente die Rentenversicherungsträger den „Arbeitgeberanteil“ übernehmen, tragen die Rentner bei anderen Versorgungsbezügen, insbesondere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, seit 2004 den vollen Beitragssatz von derzeit 15,5 % allein.
Die Umsatzsbesteuerung der öffentlichen Hand orientiert sich zunehmend an potentiellen Wettbewerbseffekten. Dementsprechend ist die Vermittlung privater Zusatzversicherungen durch Krankenkassen grundsätzlich steuerpflichtig. Anders kann es sich bei Leistungen von arbeitsgemeinschaftlichen Rechenzentren an Krankenkassen verhalten. Weitere aktuelle Probleme stellen die Besteuerung von Präventionsleistungen und von Lieferungen ausländischer Versandapotheken dar.
Beim Blick auf die Geschäftsentwicklung des Bundessozialgerichts im abgelaufenen Jahr 2012 sticht ein weiter erhöhter Geschäftsanfall ins Auge. Mit 3.667 Neueingängen wurden die Zahlen der Vorjahre deutlich übertroffen. Im Bereich Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden ergab sich gegenüber 2011 eine weitere Zunahme um 2,8 %; die Anzahl dieser Neueingänge (2.700) hat die Zahl der Erledigungen (2.689) leicht überstiegen.
§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TPG, §§ 114 f. ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG
BVerfG, Beschluss vom 28.1.2013 – 1 BvR 274/12
§ 34 Abs. 1 SGB V, Art. 3 Abs. 1 GG
BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 – 1 BvR 69/09
§ 9 BetrVG
BAG, Beschluss vom 13. März 2013 – 7 ABR 69/11 (Vorinstanz: LAG Nürnberg, Beschluss vom 2. August 2011 – 7 TaBV 66/10)
§§ 24a, 31, 106 SGB V
Hessisches LSG, Urteil vom 23.1.2013 – L 4 KA 17/12
§ 89 SGB IV; § 33 SGB IV; § 59 SGB IV; § 51 SGB IV
LSG Hamburg, Urteil vom 29.11.2012 – L 1 KR 132/11 KL
§§ 35a Abs.1, Abs. 8, 130b Abs. 3 SGB V, § 31 Satz 1 SGB X, § 86a Abs. 1 SGG, § 4 Abs. 3 Nr. 2 AM-NutzenVO, § 15 VerfO G-BA
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.2.2013 – L 7 KA 106/12 KL ER
§ 32 Absatz 2 BOÄ S-H
Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 14. Januar 2013 – 6 U 16/11
§ 15 Abs. 1 Satz 4 SGB IX, § 37 Abs. 2 SGB V
SG Frankfurt/Oder, Urteil vom 11.12.2012 – S 27 KR 187/10
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