Dem Fachkräftemangel geschuldet spielen ärztliche und pflegerische Honorarkräfte mittlerweile eine entscheidende Rolle, wenn es um die ärztliche und pflegerische flächendeckende Versorgung – nicht nur im ländlichen Raum – geht. Die Konstellation von Honorarkräften war ursprünglich nicht vom Gesetzgeber vorgesehen und bis dato gestaltet sich die rechtliche Bewertung komplex. Insbesondere die (nicht nur arbeits-) rechtliche Abgrenzung zwischen (freiberuflich-) selbstständiger Tätigkeit und sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis befeuert die Debatte um eine etwaige Scheinselbstständigkeit der Honorarkräfte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2018.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-09 |
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