Wird die Selbstbeteiligung der Patienten und Versicherten angesprochen, reduziert sich das derzeit meist auf die finanzielle Seite. Aus Sicht einer Verbraucherorganisation muss Selbstbeteiligung aber nicht nur Belastung sein, sondern kann zugleich mit einem Zugewinn an Souveränität und Selbstbestimmung einhergehen, wenn gleichzeitig die Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten verbessert werden. In der Begründung zum GMG wird dieser Zusammenhang ausdrücklich hergestellt: „Künftig werden die Versicherten stärker in die Entscheidungsprozesse der GKV eingebunden. Sie müssen von Betroffenen zu Beteiligten werden. Nur dann ist ihnen mehr Eigenverantwortung zuzumuten.“ Damit wird der Partizipation zumindest ein zeitlicher, wenngleich nicht unbedingt ein sachlicher Vorrang gegenüber der Eigenbeteiligung eingeräumt. Partizipation der Patienten und Versicherten ist im GMG allerdings um den hohen Preis einer erheblichen Mehrbelastung erkauft worden. Zynisch gesprochen: Wer schon zuzahlen muss, soll wenigstens darüber mitreden dürfen, was nicht mehr erbracht wird. Die verschiedenen Aspekte des Begriffes Selbstbeteiligung hat das GMG neu geordnet; sie werden hier aus Verbrauchersicht bewertet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-05-01 |
Seiten 129 - 132
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