Auslegung des EU-Kartellrechts; wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Vergleichen zwischen dem Originalpräparathersteller und auf den Arzneimittelmarkt drängenden Generikaherstellern in gerichtlichen Verfahren über die Nichtigerklärung eines Verfahrenspatents des Herstellers des Originalpräparats
Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 102 AEUV, Art. 267 AEUV
EuGH, Urteil vom 30.1.2020 – C-307/18 –
mit einer Anmerkung von Rechtsanwältin Dr. Ann-Christin Richter, LL.M. (Durham)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2020.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-11 |
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