Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert, dass Kinder, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, – ihrem Altern entsprechend – vollständig gegen impfpräventable Krankheiten geimpft sind. Nur so können andere Kinder, die selbst nicht durch eine Impfung geschützt werden können, weil sie zu jung sind oder z. B. an einer Immunschwäche leiden, vor gefährlichen Infektionskrankheiten bewahrt werden. Denn: Kinder haben ein Recht auf Impfschutz vor den so genannten Kinderkrankheiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2009.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-09-21 |
Seiten 224 - 227
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