Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde den gesetzlichen Krankenkassen durch eine Änderung des § 53 SGB V ermöglicht, Wahltarife anzubieten. Diese lassen sich in „Muss- und Kann-Tarife“ einteilen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Wahltarife mit Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen vor allem von jungen und gesunden Versicherten genutzt werden. Erfahrungswerte zu den ökonomischen und gesundheitspolitischen Konsequenzen liegen nicht vor. Insofern erwartet die Krankenkassen, ebenso wie die Politik, eine Phase von Versuch und Irrtum.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2007.07.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-15 |
Seiten 227 - 231
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