Laborarzt – Abrechnung von Laborleistungen auf Überweisung eines anderen Vertragsarztes – Zuweisung von Untersuchungsmaterial gegen Entgelt – Korrektur über Plausibilitätsprüfung – Lauf der Jahresfrist nach § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
§§ 87, 106a Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 SGB V, § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 8.6.2016 – L 3 KA 6/13 –
mit einer Anmerkung von Prof. Dr. Dr. Thomas Ufer, Hamburg
Amtlicher Leitsatz:
1. Die Abrechnung von Laborleistungen auf Überweisung eines Vertragsarztes, dem der Laborarzt hierfür eine Gegenleistung versprochen hat, ist rechtswidrig und nach § 106a Abs. 2 SGB V zu korrigieren.
2. Der Lauf der Jahresfrist nach § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X beginnt erst mit dem Abschluss der Anhörung des Betroffenen. Verzögert die Behörde die Anhörung, kann die Möglichkeit zur Bescheidaufhebung jedoch verwirkt sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2016.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-17 |
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