Wirtschaftlichkeitsprüfung – Verordnungsregress bei sog Defekturarzneimitteln (hier: Oxybutynin 0,1 % Grachtenhaus Instillationsset N3 15 ml) – Geltung der gesetzlichen Vorgaben der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
§§ 2 Abs. 1 S. 1, 2 Abs. 1 S. 3, 12 Abs. 1, 31 Abs. 1, 82 Abs. 1 SGB V
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.4.2018 – L 3 KA 31/15 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2018.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-09 |
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