Nicht selten erfahren wir von unseren Versicherten ihre Krankheitsgeschichte oder damit verbundene Beschwerden, die im Zusammenhang mit einem vermuteten Behandlungsfehler gesehen werden. Die Ausführungen werden oftmals aus einer Mischung aus Verzweiflung, Ratlosigkeit, aber auch Entschlossenheit vorgetragen. Deshalb unterstützt die IKK Thüringen ihre Versicherten bei dieser Rechtsproblematik entsprechend § 66 SGB V und darüber hinaus. Eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit der beteiligten Kooperationspartner – als Team – ist die Basis für die Umsetzung des Serviceangebotes und
wird im Folgenden aufgezeigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-05-01 |
Seiten 134 - 137
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