Die Reformvorschläge im Arbeitsentwurf des kommenden Versorgungsgesetzes (GKV-VG) sehen u. a. auch die Umstrukturierung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Berücksichtigt werden dabei zum einen Forderungen der Leistungserbringerseite. Zum anderen trägt der Arbeitsentwurf der Forderung der Bundesländer auf eine Mitwirkung bei der Bedarfsplanung im G-BA Rechnung. Schließlich ist das Reformvorhaben leider auch Ausdruck eines gewissen, insbesondere durch Industrieverbände geschürten Misstrauens gegen die bisherige Entscheidungspraxis des G-BA.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2011.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-17 |
Seite 173
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