Die europäische Gesundheitspolitik ist im Unterschied zu anderen Politikbereichen schwer zu greifen: Weder besteht Konsens, dass eine vollständige Harmonisierung der hierzu ergangenen Rechtsvorschriften und letztlich auch der Rechtssysteme angestrebt wird, noch handelt es sich um eine ausschließlich nationale Materie. Der hohe Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt macht es dabei aber volkswirtschaftlich unabweisbar erforderlich, die Gesundheitssysteme in die Regelungen des Binnenmarktes einzuordnen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2006.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-04-01 |
Seiten 103 - 106
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