Die Tagung des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht (INEGES) zum „GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ (GKV-SVSG) und zu dessen „rechtlichen Auswirkungen auf Selbstverwaltung und Aufsicht“ am 23. 3. 2017 in Berlin hat neben grundsätzlichen Beiträgen kommentierende und ergänzende Ausführungen vorgesehen. Die nachfolgenden Bemerkungen knüpfen an das rechtsgeschichtliche Referat zur Rolle der Aufsicht von Peter Collin (KrV 2017, S. 133) und den Beitrag von Stephan Rixen zur Betroffenheit des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (KrV 2017, S. 138) durch das GKV-SVSG an. Vorangestellt sind Überlegungen zur Frage, in welcher Weise das Vorhandensein von „Selbstverwaltung“ (und somit denkbare Verstärkungen, aber auch Beeinträchtigungen) festgestellt werden kann. Diese methodologischen Bemerkungen gelten für alle Erscheinungen von funktionaler Selbstverwaltung, zu der auch die vielfältige Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, einschließlich des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (SpVBundKK), hinzugestoßen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2017.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-14 |
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