Zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung werfen die Schnittstellen zur Krankenversicherung immer noch schwierige Rechtsfragen auf, die praktisch das gesamte Leistungsrecht der Pflegeversicherung durchziehen. Rechtsprechung und Gesetzgeber sind diese Schnittstellenprobleme immer wieder angegangen, mit teils komplizierten Lösungsansätzen. Dennoch konnten nicht alle Fragen im Hinblick auf Leistungs- und Verteilungsgerechtigkeit abschließend befriedigend geklärt werden. Schließlich stoßen mit der vollen Absicherung in der Krankenversicherung und der lediglich auf eine Unterstützung der eigenen Leistungspflicht gerichteten Pflegeversicherung zwei grundsätzlich unterschiedliche Leistungssysteme auf sich stark überlappende Aufgaben und Ziele gesundheitlicher Förderung und pflegerischer Versorgung. Vor diesem Hintergrund wird mit den Abgrenzungsfragen nicht lediglich die Zuständigkeit des Versicherungsträgers geregelt, sondern regelmäßig auch über den Umfang des Leistungsanspruchs entschieden. Zur Schnittstellenproblematik gehört daneben auch das gesundheitliche Übergangsstadium, in dem Pflegebedürftigkeit droht, aber noch nicht eingetreten ist. Dieses zu regeln obliegt dem Gesetzgeber.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2015.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-15 |
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