Die Verbesserung der Versorgungsqualität ist eine der zentralen Zielsetzungen des GKVModernisierungsgesetzes (GMG). Zur Behebung der trotz anerkannt hohen Niveaus zu verzeichnenden Mängel in der Versorgung der Krankenversicherten sind die Strukturen der Institutionen der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Leistungserbringern effizienter gestaltet und gezielte Anreize für ein qualitätsorientiertes Handeln etabliert worden. Dabei konnte an das für stationäre Einrichtungen bestehende System zur Qualitätssicherung in Medizin und Pflege angeknüpft werden. Hierfür ist entsprechend § 135a Abs. 2 und § 137 Abs. 1 SGB V von den Krankenkassen-Spitzenverbänden, dem Verband der Privaten Krankenversicherung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekamme und dem Deutschen Pflegerat die BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH in Düsseldorf eingerichtet worden. Sie leitet und koordiniert die inhaltliche Entwicklung und organisatorische Umsetzung der bundesweit verbindlichen exter- nen vergleichenden Qualitätssicherung in den deutschen Krankenhäusern. Über ihr auch von der Politik anerkanntes Wirken wird nachstehend berichtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-06-01 |
Seiten 153 - 156
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