Über die Berücksichtigung von Qualitätsaspekten im Rahmen der Krankenhausplanung wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Spätestens mit dem KHSG hat der Gesetzgeber aber deutlich gemacht, dass er die Qualität der Krankenhausversorgung als einen zentralen Aspekt für die Krankenhausplanung verstanden wissen will. Mittlerweile ist am 24.03.2017 auch eine Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren des GBA in Kraft getreten. Dieser hat jedoch – wohl nicht zuletzt aufgrund von Beanstandungen des BMG – bereits in seiner Sitzung am 18.01.2018 beschlossen, die Richtlinie zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in einer ganzen Reihe von Punkten zu ändern. Eine solche intensive Regelungstätigkeit des GBA deutet darauf hin, dass vieles bereits auf der rechtlichen Steuerungsebene noch mit Unklarheiten behaftet ist. Auf der anderen Seite gibt es gerade auf der Länderebene Strömungen, die sehr deutlich herausstellen, dass die vom GBA entwickelten Qualitätsindikatoren nicht oder nur eingeschränkt unter dem Vorbehalt einer landesrechtlichen Übernahmeentscheidung für die jeweilige Landeskrankenhausplanung Relevanz erlangen sollen. Angesichts der Komplexität der Materie steigern derartige kompetenzrechtliche Auseinandersetzungen, die an dieser Stelle nicht weiter thematisiert werden sollen, noch einmal ganz erheblich die Schwierigkeiten, die die Berücksichtigung von Qualität innerhalb der Landeskrankenhausplanung mit sich bringt. Stattdessen sollen ausgehend von dem vorhandenen normativen Bestand des Planungsrechts die Zentralfragen bei der Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in der Landeskrankenhausplanung herausgearbeitet werden. Soweit auf das jeweilige Landesrecht eingegangen wird, wird im Wesentlichen auf die nordrhein-westfälischen Vorgaben Rückgriff genommen, zumal dieses Bundesland sich in den letzten Jahren als federführend bei der Frage gezeigt hat, Qualitätsaspekte in die Planung miteinzubeziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2018.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-06-08 |
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