Die EU-Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatentrichtlinie) wurde nach zehn Jahren Auseinandersetzungen und Beratungen im Jahr 1998 vom Europäischen Parlament beschlossen, nachdem die erste Verabschiedung im Jahr 1995 gescheitert war. Die Biopatentrichtlinie regelt die Patentierung von menschlichen Genen und Körperbestandteilen, von Pflanzen, Tieren und Teilen davon. Umstritten ist hier, ob die Übertragung des Patentschutzes auf lebende Organismen zulässig ist, ob menschliche Gene, Tiere oder Pflanzen die Erfindung eines Menschen sein können und ob man Leben überhaupt patentieren darf. Kritiker fordern daher, dass anstelle von Stoffpatenten lediglich Patente auf Herstellungsverfahren und auf Verfahrensschritte vergeben werden sollten; die Patentierung von Genen und Gensequenzen sollte ausgeschlossen bleiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.11.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-11-01 |
Seiten 290 - 291
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