Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) repräsentiert ein staatsfernes, bedarfsorientiertes und auf Solidarausgleich gerichtetes Ordnungssystem im Gesundheitswesen, zu dessen Grundprinzipien auch eine eigenständige Form der Interessenvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehört, die in Form der Selbstverwaltung in allen wichtigen und grundlegenden Entscheidungsfragen agiert. Diese ehrenamtliche Selbstverwaltung – in der GKV sind das die Verwaltungsräte – wird alle sechs Jahre neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle beitragszahlenden Mitglieder der Krankenkassen. Über die damit verbundenen Themen sprachen wir mit den Bundeswahlbeauftragten Gerald Weiß und Klaus Krischner.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2010.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-12-17 |
Seiten 376 - 380
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