Der seit 1994 bestehende Risikostrukturausgleich (RSA) soll die auf Unterschieden in den Versichertenstrukturen basierenden Beitragsunterschiede zwischen den Krankenkassen ausgleichen. In seiner ursprünglichen Konzeption berücksichtigte der RSA Morbiditätsunterschiede zwischen Versicherten nicht im ausreichenden Maße. Dies veranlasste den Gesetzgeber zu einer grundlegenden Reform des RSA zum 1.1.2002. Erweitert wurde der RSA um einen Risikopool zur solidarischen Lastenverteilung überdurchschnittlich hoher Leistungsausgaben und für Ausgaben der Krankenkassen für chronisch Kranke, die sich in zugelassenen, qualitätsgesicherten Disease-Management-Programmen (DMP) freiwillig einschreiben lassen. Die Durchführung der jetzt jährlich vorzunehmenden Prüfungen istden Prüfdiensten nach § 274 SGB V übertragen worden. Die nachfolgenden Ausführungen schildern das künftige Prüfverfahren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
Seiten 74 - 78
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