Am 1. 1. 2010 treten die durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) eingeführten Regelungen zum Insolvenzrecht der Krankenkassen, die §§ 171b ff SGB V, in Kraft.1 Zwar waren die bundesunmittelbaren Krankenkassen schon bisher insolvenzfähig. Diese Möglichkeit war bis jetzt allerdings eher von akademischem Interesse, die Insolvenz einer Krankenkasse ist bisher noch nicht vorgekommen. Durch die gesetzliche Neuregelung und insbesondere die veränderten Finanzierungsgrundlagen mit einheitlichem Beitragssatz und dem auf 1 % des beitragspflichtigen Einkommens begrenzten Zusatzbeitrag ist jedoch die Möglichkeit einer Insolvenz zu einem realistischeren Szenario geworden. Mit diesem Beitrag soll eine erste Bewertung erfolgen unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen für die soziale Sicherheit in Deutschland sowie der Notwendigkeit, die Insolvenzordnung und die dazu ergangene Rechtsprechung angesichts der besonderen Finanzierungsbedingungen der GKV auszulegen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2009.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-11-16 |
Seiten 289 - 294
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