Mit dem Gesundheits-Strukturgesetz (GSG) hat der Gesetzgeber 1996 u. a. eine Neustrukturierung der Aufgabengebiete der Selbstverwaltungsorgane in der GKV vorgenommen. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es, bislang existierende Reibungszonen und Konfliktpotentiale zwischen den Organen zu beseitigen sowie eine klare Trennung ihrer Aufgabenbereiche vorzunehmen. Nicht zuletzt sollte dies dazu führen, dass im Schadensfall auch eine eindeutige Zuordnung der Verantwortung und der Haftung möglich ist. Daher steht in diesem Heft die Kompetenzverteilung innerhalb der Gremien, insbesondere die sich hieraus ergebende Kontrollfunktion des Verwaltungsrates im Mittelpunkt der Ausführungen. Daneben wird im nächsten oder übernächsten Heft der Sinn und Zweck eines Risikomanagements sowie die Umsetzung eines Risikoüberwachungssystems in der GKV betrachtet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.08.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-08-01 |
Seiten 216 - 219
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: