Vertragsärztliche Versorgung; Betrieb einer Zweigpraxis; Erbringung von Leistungen mit spezieller Genehmigung (hier: Reproduktionsmedizin); Entscheidung zunächst über spezielle Genehmigung und dann über Betrieb der Zweigpraxis; Bewertung über Versorgungsverbesserung bzw. -beeinträchtigung am Ort der Hauptpraxis; Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien §§ 98 Abs. 2 Nr. 13, 121a SGB V, § 32 Abs. 1 SGB X, § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV
BSG, Urteil vom 5.6.2013 – B 6 KA 29/12 R (Vorinstanzen: SG Marburg, Gerichtsbescheid vom 20.10. 2010 – S 12 KA 283/09; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.10.2011 – L 4 KA 81/10)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-17 |
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