Qualitätssicherung gehört zu den Daueraufgaben und Dauerbaustellen des Sozialgesetzgebers, auch in der Pflegeversicherung. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der dem Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Qualitätssicherung eine Schlüsselrolle zukommt, erfolgt Qualitätssicherung in der Pflegeversicherung in weitem Umfang durch Normenverträge sowie durch die Qualitätsprüfungs-Richtlinien des Spitzenverbandes Bund.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2015.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-15 |
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