Das Thema: „Grundfragen und Grundbegriffe des Krankenhausrechts in der anwaltlichen Praxis“ entstand aus der Erfahrung, dass sich das Krankenhausrecht seit seiner Entstehung Mitte der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts als ein bedeutsames Rechtsgebiet innerhalb der fachanwaltlichen Praxis des Medizinrechtlers entwickelt hat. Das hat seinen Grund u.a. in der zunehmenden Zahl von Kolleginnen und Kollegen, die sich fachanwaltlich der Beratung und Vertretung von Krankenhäusern widmen sowie den immer komplexer werdenden Verfahren, die dieses Teilgebiet des Medizinrechts prägen. Andererseits besteht nach wie vor eine große Unsicherheit in den Grundfragen und Grundbegriffen des Krankenhausrechts, die weder durch die Rechtsprechung noch durch die nach wie vor nur spärlich vorhandene Literatur geklärt sind. Die gesetzlichen Grundlagen etwa zu dem Begriff des Krankenhauses, seinem krankenhausplanungsrechtlichen und sozialrechtlichen Versorgungsauftrag und dessen Rechtsbeziehungen zu den Kostenträgern der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung sowie zu anderen Leistungserbringern sind rudimentär und – namentlich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – ständig dem gesetzlichen Wandel unterworfen. Dabei lehrt die Erfahrung, dass es im Verlauf eines Rechtsstreits häufig gerade auf die Auslegung bestimmter Grundbegriffe des Krankenhausrechts ankommt.
Insoweit befasst sich der Beitrag vorab näher mit dem Inhalt des Rechtsgebiets „Krankenhausrecht“ (I.), bevor er in einem zweiten Teil den Grundbegriffen des Krankenhauses, wie sie im Krankenhausfinanzierungsrecht des KHG, des Krankenversicherungsrechts des SGB V und des Rechts der privaten Krankenversicherung bestehen, nachgeht (II.). In einem dritten Teil geht es um weitere Begrifflichkeiten des Krankenhausrechts, insbesondere der Krankenhausträgerschaft und den daraus zu ziehenden Folgen (III.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2018.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-09 |
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