Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Konzentrationsprozesses auf Seiten der Kostenträger und der Leistungserbringer sowie des finanziellen Drucks auf beiden Seiten muss die Bedeutung der jährlichen Verhandlungen der Landesbasisfallwerte (LBFW) zwischen den Krankenkassen und den Krankenhäusern in den Bundesländern betrachtet werden. In den Verhandlungen über die Landesbasisfallwerte wird die Höhe der Preise für Fallpauschalen festgelegt, die einen Anteil von über 90 Prozent an den Leistungsausgaben für Krankenhäuser ausmachen. Entsprechend ihrer Relevanz nimmt die Vorbereitung und Begleitung der Verhandlungen auch bei den Ersatzkassen und ihrem Verband zunehmend einen hohen Stellenwert ein.
Hierzu wurde ein Zielvereinbarungsverfahren eingeführt, um die Verhandlungsziele zwischen der Bundesebene und der Landesebene im Vorfeld der Verhandlungen abzustimmen. Infolge von Kritik beider Seiten an den zu diesem Zweck durchgeführten Workshops für die Verhandlungsrunde 2009, wurde eine Neuausrichtung des Zielvereinbarungsverfahrens für die Verhandlungen 2010 beschlossen, zu dessen maßgeblichen Änderungen beispielsweise die Einführung eines Gegenstromverfahrens zur Abstimmung der Verhandlungsziele zu zählen ist. Dieses Verfahren wurde in 2010 im Rahmen eines Evaluationsprojektes auf den Prüfstand gestellt.
Methodisch erfolgte die Bewertung des Zielvereinbarungsverfahrens 2010 über eine schriftliche Befragung von 25 Personen, die die Verhandlungen für die Ersatzkassen führen, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Zieltheorie von Locke und Latham. Auf Grundlage der Ergebnisse konnten bestehender Handlungsbedarf aufgezeigt und mögliche Handlungsoptionen zur Weiterentwicklung des Zielvereinbarungsverfahrens vorgeschlagen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2011.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-19 |
Seiten 296 - 299
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