Der europäische Binnenmarkt gilt für fast alle Waren und Dienstleistungen. Nur für solche aus den Bereichen Soziales und Gesundheit gilt er weitgehend nicht. Die EU-Kommission möchte dies jedoch ändern und trifft dabei auf den Widerstand der Mitgliedstaaten. Die in diesem Prozess verwendete Begrifflichkeit hat ein Eigenleben entwickelt, das kaum ein Laie noch versteht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2006.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-15 |
Seiten 328 - 330
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