Das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz vom 21. Februar 2017 weitete und stärkte die Aufsicht des BMG über die Spitzenorganisationen der GKV. Die privatrechtlich organisierte Deutsche Krankenhausgesellschaft, obschon „Spitzenorganisation“ der Krankenhäuser auf Bundesebene, ist unmittelbar kein Thema des Gesetzes. Doch stellen sich ebenso für sie und die Landeskrankenhausgesellschaften Fragen nach einer aufsichtsrechtlichen Kontrolle und nach der demokratischen Legitimation zur Normsetzung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2017.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-19 |
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