Nach dem von der Bundesregierung am 4.7.2006 verabschiedeten Eckpunktepapier zu einer Gesundheitsreform 2006 soll bei den Krankenkassen die Rechnungslegung nach dem HGB eingeführt werden und ggf. das Insolvenzrecht Anwendung finden. „Dabei ist sicherzustellen, dass bis zum Stichtag grundsätzlich alle Kassen schuldenfrei sind.“ Die Einführung einer HGB-Rechnungslegung und die Entschuldung zu einem bestimmten Stichtag stehen in einem Widerspruch, zu dem nachfolgend Stellung genommen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2006.09.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-09-01 |
Seiten 257 - 258
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