Die Entscheidung des BSG vom 17.12.2009 (B 3 KR 20/08/ R) markierte in der Hörgeräteversorgung einen Paradigmenwechsel: Aufgrund der Entscheidungsbegründung wurde die Hilfsmittel-Richtlinie geändert, der Festbetrag für Hörhilfen um eine neue Gruppe erweitert und die Beträge jeweils angepasst sowie zahlreiche Verfahren vor den Sozialgerichten geführt. „Hörgeräteversorgung – ein schwieriges Thema“ hieß es deshalb zuletzt in der KrV (Padé, KrV 2013, 201 ff.). Der nachfolgende Aufsatz fasst die Folgen der Rechtsprechungsänderung zusammen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2015.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-16 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: