Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung der GKV (GMG) am 1.1.2004 wurden die Krankenkassen verpflichtet, ab 1.1.2006 die bisherige Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte zu erweitern. Mit diesem Satz beginnen zahlreiche Artikel, die den Leser über eines der „weltweit größten Innovationsprojekte“ informieren wollen. Oft folgen dann Ausführungen mit unzähligen wie selbstverständlich verwendeten Fachbegriffen, Kunstworten und Abkürzungen. Nach der Lektüre bleibt dann gelegentlich das ungute Gefühl, man habe die jüngste Weiterentwicklung der deutschen Sprache verpasst. Zeit also, um den angestrebten technischen Innovationen die Klärung der sprachlichen voranzustellen und sich zunächst einen Überblick über das Vorhaben zu verschaffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2006.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-05-01 |
Seiten 133 - 136
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