Das Bundessozialgericht (BSG) hat zuletzt die Befreiungsmöglichkeit verkammerter Berufe grundlegend neu geordnet. Zum einen hat das Gericht entgegen der jahrzehntelangen Praxis der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) entschieden, dass Befreiungsbescheide nur für eine konkrete Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber Wirkung entfalten. Zum anderen hat es festgestellt, dass sich Syndikusanwälte nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Beide Urteile haben erhebliche praktische Auswirkungen. Der nachfolgende Beitrag stellt diese dar und gibt Lösungshinweise.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2015.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-02-16 |
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