Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zuletzt mehrfach, auch in der Laienpresse, für Schlagzeilen gesorgt. Parteiübergreifend sah man daher politischen Handlungsbedarf. Zügig wurde ein GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz von der Bundesregierung vorbereitet und vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Dies bezweckt, dass sich entsprechende Vorkommnisse in der Zukunft weder beim Ärzteverband noch beim GKV-Spitzenverband noch beim Gemeinsamen Bundesausschuss wiederholen. Dieser Beitrag kommentiert wesentliche Teile des Gesetzes und zugleich den in Heft 4/2017 veröffentlichten Beitrag von Gero-Falk Borrmann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2017.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-12-14 |
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