Der Aufsatz beleuchtet einen Teilaspekt der Korruption im Gesundheitswesen. Es wird die Frage beantwortet, ob der Leistungserbringer, der sich Zuweisungen unter Verstoß gegen gesetzliche Verbote erkauft hat, ein Entgelt für die ansonsten ordnungsgemäß erbrachte Leistung beanspruchen kann. Dies wird unter Berücksichtigung vergleichbarer Rechtsprechung der Sozial- und Zivilgerichte untersucht. Besonderheiten unterschiedlicher Sektoren werden bewertet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2015.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-17 |
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