Der durch das Beitragsschuldengesetz eingeführte Bundesschlichtungsausschuss nach § 17c Abs. 3 KHG ist für die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Der Beitrag erläutert Bedeutung, Einrichtung, Zuständigkeiten und Verfahren dieses neuen Gremiums. Abschließend werden die Rechtswirkungen seiner Entscheidungen und die Rechtsschutzmöglichkeiten untersucht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2015.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-11 |
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