Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung greift auf zahlreiche Qualitätssicherungsinstrumente zurück, um durch sie die Qualität der medizinischen Versorgung zu steuern. Die externe Qualitätssicherung, in die nicht nur der G-BA, sondern auch das wissenschaftliche Qualitätsinstitut nach § 137a SGB V eingebunden ist, ist eines der bedeutsamsten Qualitätssicherungsinstrumente.
Durch dieses Instrument wird besonders deutlich, dass die Qualitätsdiskussion zunehmend von einer Organisations- und Verfahrenslogik bestimmt wird, die über Qualitätsindikatoren eine Qualitätszugänglichkeit schafft. Dadurch werden gesundheitspolitische Steuerungsmöglichkeiten eröffnet, die bei einem rein professionsintern geführten Qualitätsdiskurs nicht vorhanden wären. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Stellung des wissenschaftlichen Qualitätsinstituts nach § 137a SGB V in der externen Qualitätssicherung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2013.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-17 |
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