Das vom 1.9.2005 an geltende Bundesreisekostengesetz (BRKG) soll die Durchführung sowie die verwaltungsmäßige Abwicklung von Dienstreisen erleichtern und damit einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Neben deutlichen finanziellen Einschnitten gegenüber den bisherigen Regelungen ist das neue Recht aber auch von diversen „Highlights“ der Ministerialbürokratie gekennzeichnet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2005.08.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-08-01 |
Seiten 221 - 224
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