Schon vor der Reform der Ausgaben- und Leistungsseite der GKV durch das GMG hat eine intensive Auseinandersetzung um die Reformoptionen „Bürgerversicherung“ und „Kopfprämien“ begonnen. Ansatzpunkt ist die Steigerung des durchschnittlichen Beitragssatzes der GKV, der sich seit 1991 von 12,2 % auf über 14 % erhöht hat. Die Hauptursache hierfür bildet die zunehmende Erosion der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV. Zukünftiger Reformdruck entsteht auch durch den medizinisch technischen Fortschritt sowie durch die demographische Entwicklung, die zu einer schwindenden Zahl von Versicherten im Erwerbsalter führt. Inzwischen haben die politischen Parteien und Sozialpartner zu der Frage der künftigen Finanzierung der GKV Stellung bezogen. Wenngleich mit konkreten gesetzgeberischen Reformschritten erst nach der Bundestagswahl 2006 zu rechnen ist, wird das Thema mit Sicherheit einen wesentlichen Aspekt der gesundheitspolitischen Diskussion im nächsten Wahlkampf bilden. Im Folgenden werden die Konzeptionen vorgestellt und einer vergleichenden Bewertung unterzogen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2004.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-05-01 |
Seiten 124 - 128
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