BSG, Urteil vom 12. 9. 2012 – B 3 KR 10/12 R
Der 3. Senat des BSG hat in seiner Sitzung am 12. 09. 2012 die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg zu den vom G-BA nach § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V beschlossenen Mindestmengen von 50 für Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) aufgehoben und den Rechtstreit zur erneuten Verhandlung an das LSG zurückverwiesen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2012.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-16 |
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