Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den einschlägigen Vorschriften des SGB V, in denen die Möglichkeiten zur Beratung der Ärzte durch die Krankenkassen geregelt werden. Es soll aufgezeigt werden, dass es vielfach einer Gratwanderung gleichkommt, die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung einerseits und die datenschutzrechtlichen Interessen der Versicherten andererseits in Einklang zu bringen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2019.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-12 |
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